How To:Demoanmeldung

Demonstrationen sind im Regelfall anmeldepflichtig.
Wichtig: Anmeldepflicht bedeutet nicht Genehmigungspflicht! Ihr müsst die Behörde also nur über unsere Demonstration informieren, statt sie um Erlaubnis zu bitten.

Hier zeigen wir euch, was ihr für die Anmeldung braucht:

Wann

Die Anmeldung sollte min. 48 Stunden vor Beginn der Demonstration erfolgen. Wenn ihr eine Demonstration mit etwas mehr Vorlauf plant, empfiehlt es sich, frühzeitig mit der Anmeldung zu beginnen.

Wer

Die*der Anmelder*in, muss volljährig sein.
Diese Person kann, muss aber nicht Leiter*in der Versammlung sein.

Der*die Versammlungsleiter*in ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der Demonstration verantwortlich und muss ebenfalls volljährig sein.

Wo

Die Demonstration muss bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Welche das ist oder sind, ist je nach Bundesland verschieden. Eine Liste mit den Behörden nach Bundesland findet ihr hier. Für Berlin findet ihr das Anmeldeformular hier.

Die Angaben in dem Anmeldeformular können im Nachhinein noch geändert werden.

Für die Anmeldung braucht es folgende Angaben

Name des*der Anmelder*in (es können auch zwei Personen sein)
Name des*der Versammlungsleiter*in, falls abweichend von Anmelder*in
Datum der Veranstaltung
Thema der Veranstaltung
Beginn und Ende der Veranstaltung
Demonstrationsroute inkl. gewünschter (Zwischen-) Kundgebungsorte
Anzahl der erwarteten Teilnehmer*innen
Anzahl der beabsichtigen Ordner*innen

Wann darf ich die Demonstration öffentlich bewerben?

Nach erfolgter Anmeldung dürft ihr die Demonstration bewerben. Laut Versammlungsgesetz sollen zwischen Anmeldung und Bewerbung 48 Stunden liegen. Ihr müsst nicht auf eine Bestätigung oder den Auflagenbescheid der Behörde warten.

Was ist noch zu beachten?

Überlegt euch am besten Alternativrouten entlang der Orte, die euch besonders wichtig sind. Es kann sein, dass Eure Wunschroute belegt ist.

Dokumentiert Eure Anmeldung und nehmt den Nachweis mit auf die Demonstration.

Und wenn wir spontan demonstrieren wollen?

In Sonderfällen sind Spontananmeldungen möglich:

Sofortversammlungen sind nicht anmeldepflichtig. Es handelt sich hier bei um Versammlungen aus aktuellem Anlass, bei denen Menschen spontan beschließen, zu demonstrieren und dies umgehend umsetzen wollen. Hier ist keine Werbung möglich oder nötig.

Eilversammlungen sind anmeldepflichtig. Es handelt sich hierbei ebenfalls um Versammlungen aus aktuellem Anlass, bei denen aber die Frist von 48 Stunden nicht eingehalten werden kann. Hier darf die Demonstration vorher nicht beworben werden.

Material

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