Unsere Forderungen

Zuletzt aktualisiert am 25.02.2022

Die Angaben berufen sich auf die Interpretation der Beschlüsse. Wenn etwas fehlt oder geändert werden soll, oder du Fragen oder Anmerkungen hast, schreibe uns gerne.

1. Öffentliche Solidaritätserklärung - sich mit Menschen auf der Flucht, der Seenotrettung und den Zielen der

SEEBRÜCKE solidarisch zu erklären.

Der Gemeinderat der Stadt Salzburg hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2021 mehrheitlich beschlossen, dass sich „Die Stadt Salzburg … nach dem Vorbild der Städte München, Nürnberg, Berlin, Bremen und Hamburg zum „Sicheren Hafen“ deklariert“ und sich als „deklarierte Menschenrechtsstadt öffentlich zu einer auf den Grundwerten des Humanismus getragenen Flüchtlingspolitik“ bekennt. „Dazu gehört neben der Hilfe vor Ort auch die aktive Beteiligung der Republik Österreich an Aktionsprogrammen der Europäischen Kommission zur Beseitigung von Missständen in der europäischen Flüchtlingsbetreuung.“

(Amtsbericht vom 27.10.2021, Zahl 03/00/28586/2021/009)

2. Einsatz für sichere Fluchtwege und Unterstützung der Seenotrettung

* sich für sichere Fluchtwege und das Ende der EU-Abschottungspolitik einsetzt, damit Menschen nicht mehr auf lebensgefährlichen Routen fliehen müssen.

* sich öffentlich gegen die Kriminalisierung der zivilen Seenotrettung auf dem Mittelmeer positioniert und diese aktiv unterstützt, beispielsweise mit Öffentlichkeitsarbeit, Patenschaften, finanzieller Unterstützung oder der Beteiligung an einer Rettungsmission.

* sich darüber hinaus aktiv für staatliche Seenotrettungsmissionen einsetzt.

Diese Punkte werden von der Stadt Salzburg derzeit nicht erfüllt.

3. Aufnahme von Menschen auf der Flucht

* sich gegenüber dem Bundesland und der Bundesregierung für die Einrichtung neuer bzw. für die deutliche Ausweitung bestehender Programme zur legalen Aufnahme von Menschen auf der Flucht einsetzt und dazu selbst Aufnahmeplätze zusätzlich zur Verteilungsquote (Königsteiner Schlüssel) anbietet (Humanitäre Aufnahmeverfahren des Bundes, insbes. Resettlement-Programm, und Programme der Bundesländer nach §23 AufenthG).

* Plätze für die schnelle und unkomplizierte Aufnahme und Unterbringung von aus Seenot geretteten Menschen zusätzlich zur Verteilungsquote von Schutzsuchenden bereitstellt (z.B. im Rahmen eines Dublin- oder Relocation-Verfahrens).

* sich gegenüber dem Bundesland und der Bundesregierung für die Schaffung rechtlicher und finanzieller Rahmenbedingungen einsetzt, mit denen die Kommunen die Aufnahme von Menschen auf der Flucht über die Verteilungsquote hinaus tatsächlich selbstbestimmt realisieren können.

Verbunden mit dem Beschluss des Gemeinderates der Stadt Salzburg am 15. Dezember 2021 ist die Aufforderung: „Die Österreichische Bundesregierung wird in diesem Zusammenhang von der Stadt Salzburg mittels beigefügter Resolution dazu aufgefordert, ihren humanitären Verpflichtungen zur Aufnahme von Geflüchteten, vor allem von Kindern und Familien, nachzukommen.“

Folgende Resolution soll gemäß dem Beschluss des Gemeinderates der Stadt Salzburg an die Bundesregierung gerichtet werden:

An die Mitglieder der österreichischen Bundesregierung

Aufforderung zur Aufnahme von geflüchteten Menschen

Angesichts der katastrophalen Zustände in den Flüchtlingslagern Griechenlands ist es ein

menschliches Gebot der Stunde, die Situation für die Geflüchteten zu verbessern. Tausende

Geflüchtete leben unter menschenunwürdigen Bedingungen, vor allem die Jüngsten leiden unter den

schrecklichen Zuständen. Besonders die Kinder müssen Schlimmstes erdulden und sind der Gewalt,

der Unsicherheit und dem allgemeinen Mangel in den Lagern schutzlos ausgeliefert. Es liegt in der

Verantwortung von allen Menschen, dieses Leid nicht länger hinzunehmen. Die politisch

verantwortlichen Kräfte sind besonders gefordert, menschlich zu handeln.

Die Stadt Salzburg fordert daher die österreichische Bundesregierung auf, ihrer humanitären

Verpflichtung nachzukommen und Menschen aus den griechischen Flüchtlingslagern in Österreich

aufzunehmen. Viele Gemeinden, Gruppen und engagierte Menschen sind bereit zu helfen und haben

auch die Voraussetzungen dafür. Im Bundesland Salzburg und in der Stadt Salzburg haben sich

bereits viele für die Aufnahme von Geflüchteten ausgesprochen.

Es ergeht daher der dringende Appell an die Mitglieder der österreichischen Bunderegierung ihrer

politischen, menschlichen und humanitären Verpflichtung nachzukommen und die Aufnahme von

Geflüchteten aus griechischen Lagern zu ermöglichen.

4. Kommunales Ankommen und Bleiben gewährleisten

* für alle geflüchteten Menschen - unabhängig vom Fluchtweg - für ein langfristiges Ankommen sorgt. Um ein gutes und sicheres Leben in der Kommune zu gewährleisten, müssen alle notwendigen Ressourcen für eine menschenwürdige Versorgung, insbesondere in den Bereichen Wohnen, medizinische Versorgung und Bildung, und für die gesellschaftliche Teilhabe der Aufgenommenen zur Verfügung gestellt werden.

· für Bleibeperspektiven eintritt und sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten gegen Abschiebungen einsetzt. Sie ist nicht nur Sicherer Hafen, sondern zugleich Solidarische Stadt für alle Menschen.

Die Stadt Salzburg ist deklarierte „Menschenrechtsstadt“ (https://www.nuernberg.de/internet/menschenrechte/staedte_fuer_menschenrechte.html) und setzt sich seit vielen Jahren für gesellschaftliche Vielfalt und Integration ein. Die Stadt hat zahlreiche Initiativen in den vergangenen Jahren gesetzt, die für langfristiges Ankommen sorgen.

Beispielhaft sollen nur einige Projekte aufgezählt werden:

- „Willkommen in Salzburg“ – auf einer Homepage (https://willkommen-in-salzburg.at/) werden neue Salzburger*innen begrüßt und immer mit aktuellen Informationen versorgt. Ebenso gibt es „analoge“ Veranstaltungen dazu mit dem Titel „Zusammen kommen“

- Projekte zur Sprachförderung – es gibt offene Kommunikationskurse, Sprachförderung in den Kindergärten, …

- Niederschwellige Gemeinwesenarbeit in den sogenannten Bewohner*innenservice-Stellen – dort gibt es in den Stadtteilen viele integrative Projekte und Beratungsangebote

- Umfassende Fördervergabe an Einrichtungen, die mit Flüchtlingen und Migrant*innen arbeiten, wie z. B. Rechtsberatung, Lern-Projekte, Projekte zur Förderung einer guten Nachbarschaft, Förderung von Anti-Diskriminierungs-Arbeit …

- Kostenfreie medizinische Grundversorgung sowie Schlafstellen und Tageseinrichtung für Notreisende

- Umfangreiche Sensibilisierungsarbeit zu den Themen Diversität und Menschenrechte, z. B. „Monat der Vielfalt“, …

5. Vernetzung

* sich auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene aktiv für die Umsetzung der oben genannten Punkte einsetzt. Dafür vernetzt sie sich mit anderen Städten und tritt dem kommunalen Bündnis “Städte Sicherer Häfen” bei. Sichere Häfen setzen sich in ganz Europa für eine menschenrechtskonforme europäische Migrationspolitik und ein Ende der Abschottungspolitik ein.

Die Stadt Salzburg ist mit anderen österreichischen Städten im sogenannten „Städtebund“ vernetzt. Ebenso gibt es ein Netzwerk der „Menschenrechtsstädte“ in Österreich (Graz, Wien und Salzburg). Dazu kommt noch ein starkes regionales Netzwerk vor Ort, welches sich um die Belange für ein gutes kommunales Ankommen und Bleiben einsetzt.

6. Transparenz

* alle unternommenen Handlungen veröffentlicht.

Sitzungen politischer Gremien sind grundsätzlich öffentlich, so ist beim Fassen politischer Beschlüsse Transparenz gewährleistet. Dazu gibt es Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit sowie Informationen auf der Seite www.stadt-salzburg.at