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Wir von der Würzburger Seebrücke
fordern sichere Fluchtwege, die Entkriminalisierung der Seenotrettung und eine menschenwürdige Aufnahme aller
wollen ein offenes Europa, solidarische Städte und sichere Häfen
rufen alle auf aktiv zu werden, sich gegen den massiven Rechtsruck zu stellen und ein Zeichen der Solidarität gegen Angstmacherei, Abschiebung, Abschottung und Ausgrenzung zu setzen
Liebe:r Interessierte:r,
wir freuen uns, dass Du Dich von unseren Anliegen angesprochen fühlst! Wir treffen uns jeden Donnerstag zum Plenum (19 Uhr, hybrid mit wechselndem Ort, der auf Anfrage bekannt gegeben wird), um uns auszutauschen, Ideen zu sammeln und kommende Aktionen oder Veranstaltungen zu planen.
Du willst Dich in Würzburg für die Seebrücke engagieren? Dann melde Dich gerne bei uns und schau bei unserem Plenum vorbei! Wir freuen uns immer über neue Gesichter.
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Keine Festung Europa!

Seebrücke Würzburg

Seebrücke Würzburg
Orte der Abschottung:Wegweiser
Im Rahmen einer bundesweiten "Places of Isolation" Aktion der Seebrücke stellen wir an verschiedenen Orten in Würzburg Wegweiser auf. Die Pfeile der Wegweiser zeigen die Entfernungen zu Orten, an denen sich die Abschottungspolitik Europas in unserer unmittelbaren Nähe niederschlägt.
In Würzburg und Umgebung
Die Gemeinschaftsunterkunft (kurz GU) für Asylbewerber Würzburg I in der Veitshöchheimer Straße wird seit 1992 als Unterkunft für geflüchtete Personen eingesetzt.
Nachdem sich der 29jährige Mohammad R. im Februar 2012 in der GU das Leben genommen hat, wurden die Rufe nach besseren Lebensbedingungen lauter. Als er bereits im Dezember des vorherigen Jahres Suizidgedanken äußerte, empfiehl die Würzburger Uniklinik für Psychiatrie, die Art der Unterbringung zu ändern. Der Empfehlung wurde nicht Folge geleistet. Erst durch diesen schrecklichen Vorfall wurden die Unterbringungsbedingungen wieder zum Gesprächsthema. Geändert hat sich trotzdem nichts, seit 2014 erfolgt die Unterbringung von Geflüchteten auch teils in Containern.
Es gibt keine feste Regelung, wie lange Menschen in einer GU leben dürfen. Nicht selten müssen Menschen dort einige Jahre lang unterkommen, da es für sie keine Möglichkeit gibt außerhalb der GU einen Wohnort zu finden.
Die Bewegungsfreiheit der Bewohner*innen ist stark eingeschränkt, sie genießen kein Recht auf Freizügigkeit und kein Recht auf „Wohnen“. Grund dafür ist die sogenannte „Wohnsitzauflage“, diese verpflichtet eine Person drei Jahre lang in dem Bundesland zu bleiben, dass auch das Asylverfahren durchgeführt hat. Für maximal ein Jahr darf die Auflage sogar auf eine Stadt, z.B: Würzburg, oder auf einen Landkreis begrenzt werden. Damit wird z.B. auch die Gelegenheit genommen bei Freund*innen/Bekannt*innen o.Ä. unterzukommen.
In den Unterkünften leben die Bewohner:innen ein gezwungenermaßen prekäres Leben an der Grenze des Bürgergeldes – mit den Asylleistungen oft auch darunter. Die Leistungssätze sind aktuell 22% geringer, als das Bürgergeld (welches bereits deutlich unter dem Existenzminimum liegt). Dazu kommt, dass die Leistungen nach dem AsylbGL (Asylbewerberleistungsgesetz) auch zu einem großen Teil als Sachleistungen ausgezahlt werden können. So gibt es quasi keine Möglichkeiten das Leben nach eigenen Bedürfnissen zu führen. Haben sie dann endlich eine Arbeitserlaubnis bekommen und Arbeit gefunden, werden ihnen die Zimmer in Rechnung gestellt oder die Leistungen gekürzt.
Sammelunterkünfte sind Orte der Kontrolle, der Überwachung, der Schikane, der Bevormundung und Entmündigung. Die 5-7qm pro Person bieten keine Privatsphäre. Toiletten, Bäder und Küchen sind geteilt, ein ständiges Konfliktpotenzial. Es sind Orte des Ausgeliefertseins. Orte, in denen die Zeit zum Stillstand kommt.
Wir klagen an: Lager machen krank! No More Camps – WE WANT HOMES!
Quellen:
https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/2012/02/AusgeLAGERt.pdf
https://wuerzburgwiki.de/wiki/Gemeinschaftsunterkunft_f%C3%BCr_Asylbewerber_W%C3%BCrzburg
https://www.asyl.net/themen/sozialrecht/asylbewerberleistungsgesetz/grundleistungen-nach-asylblg
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__12a.html (§ 12a Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz)
(Text teils auf Basis der Seebrücke Stuttgart)
Diese Behörde ist Ausdruck von institutionellem Rassismus und exemplarisch für die Fremd-Machung (Othering) eines Teils der Bevölkerung.
Schon der Name der Behörde verdeutlicht die Spaltung der in Deutschland lebenden Menschen in solche, die die deutsche Staatsbürger*innenschaft besitzen, und jene ohne deutschen Pass.
In der Ausländer*innenbehörde sind Menschen, die ihren Aufenthaltstitel, ein Visum oder ihre Duldung verlängern lassen müssen - egal wie lange sie bereits in Deutschland leben - der Willkür und Macht des Staates bzw. dem Ermessenspielraum der zuständigen Sachbearbeitenden ausgeliefert.
Hier wird über existenzielle Lebensumstände von Menschen entschieden. Durch unbearbeitete Anfragen und Aufträge können die Betroffenen ihr Aufenthaltsrecht nicht nachweisen. Das führt wiederum dazu, dass sie keinen Job annehmen bzw. ausüben dürfen und keine Wohnung mieten können – eine Verkettung existentieller Notlagen. Wenn die Anfrage dann bearbeitet wurde ist die Chance auf eine Wohnung oder Arbeit oft bereits vorbei. Ebenso wird entschieden, ob die Betroffenen die Stadt für einen Urlaub oder einen Wohnsitzwechsel verlassen zu dürfen - Dinge, die für Menschen mit deutschem Pass Selbstverständlichkeiten sind! Menschen ohne deutschen Pass hingegen werden mit Regelungen wie Wohnsitzauflagen, Residenzpflicht und Arbeitsverboten bevormundet oder mit alltagsuntauglichen „Fiktionsbescheinigungen“ hingehalten und somit an der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und einer frei gewählten Lebensgestaltung gehindert. Die Menschen leben so sehr lange in Ungewissheit und sind abhängig von dieser Behörde.
Auch die Öffnungszeiten sind katastrophal. In Würzburg ist die Außenstelle der Ausländer*innenbehörde in der GU nur an 4 Tagen geöffnet, ohne Termin auch nur vormittags. Die Telefonsprechzeiten, um z.B. einen Termin auszumachen, sind pro Tag nur eine Stunde.
Abschiebungen, die für Menschen immer ein gewaltsamer Akt sind, werden in der Ausländer*innenbehörde entschieden und in die Wege geleitet. Das heißt: Menschen werden gewaltvoll aus ihrem sozialen Umfeld gerissen, von ihren Familien getrennt und an Orte gebracht, die sie aus unterschiedlichen Gründen verlassen haben.Vor kurzem erst wurde eine 60jährige krebskranke Frau, aus dem Krankenhaus, unzulässiger Weise nach Bulgarien abgeschoben. Ihr Pass wurde ihr nicht zurück gegeben, so darf sie nun trotz positivem Gerichtsbeschluss nicht zurück zu ihrer Familie in Deutschland (https://www.fluechtlingsrat-bayern.de/update-zur-abschiebung-nach-bulgarien/).
Die gewaltvolle und unmenschliche Praxis der Abschiebungen ist grundsätzlich abzulehnen!
Quellen:
(Text teils auf Basis der Seebrücke Frankfurt, Seebrücke Erfurt, Seebrücke Moers, Seebrücke Stuttgart)
Isolation, Entrechtung und Ausgrenzung
2018 begann in Bayern die Ära der AnkER-Zentren. Bayern benannte sieben bisherige Transitzentren oder Erstaufnahmeeinrichtungen um und organisierte sie neu: das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Ausländerbehörden, Justiz, Jugendämter, Arbeitsagentur und andere Stellen sollen zusammen an ein und demselben Ort über die Zukunft der schutzsuchenden Menschen befinden. Ankunft, Entscheidung und kommunale Verteilung beziehungsweise Rückführung sollen gebündelt werden, wie es im Koalitionsvertrag (Seite 107) der Bundesregierung 2017 bis 2021 heißt.
Das Ziel: ein schnelles Verfahren und, bei Ablehnung des Asylantrags, eine schnelle Abschiebung. Dass der Fokus hier offenkundig primär auf den Abschiebungen liegt, hatte PRO ASYL schon vor Eröffnung der Zentren kritisiert.
Bayern machte den Anfang, Sachsen und Saarland folgten. Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Schleswig-Holstein betreiben inzwischen funktionsgleiche Einrichtungen. Auch die Bundesregierung leistete ihren Teil an der Verbreitung des AnkER-Konzeptes, indem sie im Zuge des »Zweiten Hau-Ab-Gesetzes« im Jahr 2019 die Zeit, die Menschen in Erstaufnahmeeinrichtungen verbringen müssen, von sechs auf bis zu 18 Monate verdreifachte. Seit dem »Ersten Hau-Ab-Gesetz« im Jahr 2017 dürfen die Bundesländer den maximalen Zeitraum in der Erstaufnahme sogar auf 24 Monate ausweiten. Zum Vergleich: Bis 2015 galt noch die Regel, dass die Menschen nicht länger als drei Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung leben müssen.
Doch wie auch immer die Massenunterkunft heißt: Die Kritik, die in der Geflüchtetenhilfe tätige Organisationen von Anfang an laut äußerten, hat sich leider bewahrheitet. AnkER-Zentren und funktionsgleiche Einrichtungen führen zu Isolation, Entrechtung und Ausgrenzung der dort lebenden Frauen, Männer und Kindern. Sie sind Orte der Kontrolle, der Stigmatisierung und der Gewalt. Manche Asylsuchende beschreiben ihren ersten Eindruck als gefängnisähnlich.
Während in der politischen Debatte momentan nahezu ausschließlich über Abschiebungen gestritten wird, verharren Geflüchtete weiterhin in überfüllten Unterkünften ohne einen Zugang zu Sprachkursen oder dem Arbeitsmarkt – und damit ohne echte Perspektive.
Aktuell (31.03.2025) sind in der ANKER-Einrichtung Unterfranken (Geldersheim/Niederwerrn) 988 Menschen im Wege der Erstunterbringung (einschließlich Transitbereich) untergebracht.
Quellen:
Die Strukturen innerhalb der Polizei führen dazu, dass schwarze Menschen und Menschen of Colour regelmäßig rassistischer Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt sind. Racial Profiling gehört zur Alltagsroutine von polizeilicher Arbeit. Es bezeichnet eine Praxis, bei der die Polizei Personen aufgrund von äusseren Merkmalen wie Hautfarbe oder vermuteter Religionszugehörigkeit einer bestimmten Personengruppe zuordnet und pauschal als verdächtig behandelt. In Deutschland verstößt Racial Profiling durch die Bundespolizei gegen Art. 3 Abs. 3 GG, und doch wird die Praxis täglich angewendet. Eine neue Studie von Astrid Jacobsen aus 2024 zu Polizeiarbeit in Deutschland belegt, dass viele Routine-Aufgaben der Polizei rassistische Diskriminierung begünstigen. Die Studie zeigt deutlich, dass die Ursache des Problems rassistische Strukturen innerhalb der Polizei sind, und nicht in persönlichen Einstellungen von Beamt*innen begründet ist. Auch in Würzburg berichten viele von Rassismus betroffene Menschen, dass sie vor allem am Bahnhofsvorplatz und am Barbarossaplatz regelmäßig willkürlich von der Polizei kontrolliert werden.
Im Hinblick auf die neue rechtskonservative deutsche Bundesregierung und deren rassistische Migrationspolitik ist der zu erwartende Anstieg von Racial Profiling an den Grenzen besonders alarmierend. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat am 7. Mai 2025 die Zurückweisungen schutzsuchender Menschen an den deutschen Grenzen angeordnet, was von der Bundespolizei durchgesetzt werden soll. Pro Asyl hat im Mai 2025 die Situation an der deutsch-polnischen Grenze beobachtet und bestätigt, dass Schutzsuchende an den deutschen Binnengrenzen rechtswidrig zurückgewiesen und ihre Asylanträge schlicht nicht registriert werden. Diese Praxis stellt einen eklatanten Verstoß gegen europäisches und internationales Recht dar. Das Recht auf Asyl endet nicht an der Grenze. Dass Menschen allein aufgrund ihres Aussehens oder vermuteter Herkunft kontrolliert und potenziell zurückgewiesen werden, ist rassistisch und rechtswidrig. Jeder Mensch hat das Recht, in Deutschland einen Asylantrag zu stellen und darf nicht ohne Bearbeitung des Asylantrags aus Deutschland ausgewiesen werden.
Die Bundespolizei ist außerdem dafür zuständig, Abschiebungen durchzuführen, bei denen laut Pro Asyl immer mehr Gewalt angewendet wird. Es werden dabei außerdem Grundrechte massiv verletzt, Familien getrennt, und Menschen rechtswidrig in Abschiebehaft gesteckt. Erst im Januar 2025 wurde ein Mensch aus einer psychiatrischen Klinik in Osnabrück abgeschoben. Dabei wurde durch die in Amtshilfe eingesetzten Polizeibeamt*innen massive körperliche Gewalt angewendet. Der Betroffene wurde an Händen und Füßen gefesselt und, als er sich zu Boden warf, mit dem Knie auf Kopf und Hals fixiert. Drei Tage zuvor hatte sich der 34-Jährige auf Bitten seines Umfelds hin einweisen lassen, weil er sich in einer schweren psychischen Krise befand.
Quellen:
Deutschlandweit und International
Laut UNO Flüchtlingshilfe Deutschland liegt im Mittelmeer die tödlichste Seeroute der Welt. Doch für viele Menschen ist dieser Fluchtweg der einzige Ausweg: In ihren Heimatländern herrscht Krieg, sie werden dort diskriminiert oder verfolgt, sind betroffen von Hunger, Armut oder Naturkatastrophen. Weil Menschen keine Perspektive für sich und ihre Familie mehr haben, suchen sie woanders nach Schutz und einem sicheren Leben.
Seit 2014 verloren 31.879 Menschen auf der Überfahrt ihr Leben oder gelten seit dem als vermisst. Die Dunkelziffer ist deutlich höher.
Seit 2019 findet keine staatliche Seenotrettung seitens der EU mehr statt. Notrufe, die die europäischen Küstenwachen erreichen, bleiben oft tagelang unbeantwortet. Das bedeutet in vielen Fällen den Tod der flüchtenden Menschen auf europäischem Gewässer. Auch der dreijährigen Loujin und unzähligen weiteren Menschen kostete diese alltägliche Praxis des Sterbenlassens durch europäische Behörden das Leben.
Rettungsaktionen übernehmen private Such- und Rettungsorganisationen wie Sea Watch, Mission Life Line, oder Open Arms. Diese private Seenotrettung wird jedoch von EU-Staaten kriminalisiert und behindert: Italien weist den Schiffen mit Geretteten an Bord gezielt erst nach tagelangem Ausharren auf hoher See einen besonders weit entfernten Hafen zu. In Griechenland, Italien und Malta stehen immer wieder Seenotretter:innen, aber besonders oft Geflüchtete selbst vor Gericht - weil sie ein Fluchtboot gesteuert oder anderen geholfen oder sie gar vor dem Ertrinken bewahrt haben. Ihnen drohen oft jahrzehntelange Haftstrafen.
Die EU kümmert sich unterdessen um die Aufrüstung der "Grenzschutzagentur" Frontex und um die Zusammenarbeit mit der sogenannten libyschen und tunesischen „Küstenwache“, die Geflüchtete auf dem Meer gewaltvoll und in illegaler Weise zurückdrängen. Sie konfiszieren zum Beispiel die Motoren von aufgefundenen Booten und lassen flüchtende Menschen auf hoher See zurück oder werfen Menschen viele Kilometer vor der Küste von Board.
Deutschland unterstützt die illegale Rückführung von Geretteten in das gefährliche Libyen und ist an der Ausbildung der sogenannten „libyschen Küstenwache“ beteiligt.
Die EU hat zudem mit dem autoritär regierten Tunesien 2023 ein Abkommen geschlossen. Dieses verspricht dem Land hunderte Millionen Euro, um die Flucht über das Mittelmeer einzudämmen. Dennoch nimmt die Zahl der über die tödlichste Seeroute flüchtenden Menschen weiter zu. Denn Betroffenen bleibt mangels legaler Fluchtwege oft keine andere Chance als den Weg über das Mittelmeer zu wählen. Ibrahim Foufana (Arzt aus Tunesien) erklärt: „Die tagtäglichen Gefahren in ihrer Heimat sind abschreckender als das, was sie auf der Reise nach Europa erleben. Ich verstehe nicht, warum man uns nicht zumindest wie Menschen behandelt“.
Europa schottet sich ab, Menschenrechte werden tausendfach mit Füßen getreten.
Um das Sterben auf dem Mittelmeer zu beenden, braucht es legale und sichere Fluchtwege.
Quellen:
https://taz.de/Abwehr-von-Fluechtlingen/!6083560&s=Tunesien/
https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-migrationsabkommen-tunesien-100.html
https://www.aerzte-ohne-grenzen.de/presse/eu-libyen-kuestenwache-bundesregierung
https://www.sueddeutsche.de/politik/seenotrettung-italien-iuventa-jugend-rettet-1.5588620
Menschenunwürdige Zustände
Viele Geflüchtete versuchen von Frankreich aus weiter nach England zu gelangen. Da die legalen Möglichkeiten aufgrund der Dublin-Verordnung - nach der der Staat, in dem die Geflüchteten erstmals registriert werden, für das weitere Asylverfahren zuständig ist - sehr begrenzt bis kaum vorhanden sind, stranden viele Menschen in der Region um Calais.
Als „Dschungel von Calais“ wurde ursprünglich eine Zeltstadt mit provisorischen Unterkünften nahe der französischen Stadt Calais bezeichnet, in der im August 2016 mehr als 9000 Migrant:innen campierten, in der Hoffnung, durch den Eurotunnel oder über das Meer nach Großbritannien weiterreisen zu können. Mehrmals wurde das inoffizielle Flüchtlingslager von den Behörden brutal geräumt und dann offiziell geschlossen. Doch bis heute sammeln sich Geflüchtete in der Region und versuchen, mit Schlauchbooten den Ärmelkanal zu überqueren - und geraten dabei immer wieder in Seenot. Im Jahr 2024 gelangten 36.800 Menschen über den Seeweg nach Großbritannien. Dabei starben im Jahr 2024 so viele Menschen bei dem Versuch, den Kanal zu überqueren, wie noch nie seit Beginn der offiziellen Zählungen: Schätzungen gehen von mindestens 70 Toten aus.
In den ersten drei Monaten des Jahres 2025 stieg die Zahl der Menschen, die in kleinen Booten den Ärmelkanal nach Großbritannien überquerten, erneut an.
Und die britische Regierung will die Geflüchteten nicht aufnehmen, sondern will sie nach Ruanda abschieben. Zudem haben die britische und die französische Regierung kürzlich vereinbart, den Kampf gegen “unerwünschte Migration” zu verstärken. Dies wird die prekäre Situation der Flüchtlinge in der Region um Calais weiter verschärfen.
Quellen:
Frontex, offiziell „Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache“, wurde 2004 gegründet und hat ihren Hauptsitz in Warschau. Ihr ursprünglicher Auftrag ist die Kontrolle der EU-Außengrenzen im Schengen-Raum. Im Jahr 2015 wurde ihr Mandat dann erheblich ausgeweitet. Die Agentur erhielt enorme finanzielle Mittel (2022 waren dies 754 Mio. Euro, 2025 sind sie auf 1.124 Mio. Euro erhöht worden) und plant einen Ausbau auf bis zu 10.000 einsatzfähige Kräfte bis 2027. Damit ist Frontex die bestausgestattete EU-Agentur.
Neben technischer Unterstützung entsendet Frontex Personal und Ausrüstung in EU-Mitgliedstaaten, die Hilfe beim sogenannten Grenzschutz anfordern. Öffentlich wahrnehmbar ist vor allem das Vorgehen im Mittelmeer, wo Patrouillenboote der Frontex operieren.
Seit Jahren machen NGOs, Medien und Menschenrechtsorganisationen darauf aufmerksam, dass Frontex in schwere Menschenrechtsverletzungen verwickelt ist, wie etwa illegale Pushbacks an den Außengrenzen – das gewaltsame Zurückdrängen geflüchteter Menschen, ohne Möglichkeit auf Asyl. Diese Praxis wurde unter anderem bereits in Griechenland, Bulgarien, Kroatien und Polen dokumentiert. In Bulgarien etwa wurden Geflüchtete in „Black Sites“ inhaftiert, bevor sie illegal abgeschoben wurden. Frontex tolerierte oder ignorierte diese Praktiken bewusst.
Im zentralen Mittelmeer kooperiert Frontex außerdem mit der sogenannten libyschen Küstenwache und beteiligt sich an sogenannten Pullbacks, bei denen Geflüchtete nach Libyen zurückgeführt werden – ein Land, in dem sie Folter, Gewalt und Rechtslosigkeit ausgesetzt sind. Wiederholt kam es zu lebensgefährlichen Situationen und tödlichen Vorfällen, bei denen Frontex-Schiffe Rettung bewusst unterließen oder Boote gezielt bedrängten.
Die interne Kontrolle der Agentur gilt als massiv unzureichend. Kritische Berichte wurden des Öfteren unterdrückt, Hinweise vertuscht und Mitarbeiter*innen, die Missstände meldeten, unter Druck gesetzt. Trotz dokumentierter Vorfälle leugnet Frontex jegliche Verantwortung.
Aufgrund des öffentlichen Drucks trat der damalige Exekutivdirektor Fabrice Leggeri im März 2022 zwar zurück, und sein Nachfolger Hans Leijtens versprach öffentlich Reformen – allerdings war er zuvor Teil des Verwaltungsrates, unter dessen Verantwortung viele Vertuschungen stattfanden.
Derzeit laufen mehrere Gerichtsverfahren gegen Frontex vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dem Gericht der Europäischen Union. Parallel dazu hat sich mit „Abolish Frontex“ ein europaweites zivilgesellschaftliches Netzwerk gebildet, das die Abschaffung der Agentur fordert.
Für ein Ende der rassistischen europäischen Abschottungspolitik!
Bewegungsfreiheit für alle!
Fähren statt Frontex!
Weiterführende Quellen:
https://abolishfrontex.org/ (zuletzt abgerufen: 03.05.2025)
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1172183/umfrage/budget-der-europaeischen-agentur-fuer-die-grenz-und-kuestenwache-frontex/ (zuletzt abgerufen: 03.05.2025)
https://fragdenstaat.de/en/blog/2022/10/13/frontex-olaf-report-leaked/ (zuletzt abgerufen: 03.05.2025)
https://www.ecchr.eu/fall/abfangen-von-migrantinnen-und-gefluechteten-auf-see-ein-verbrechen-gegen-die-menschlichkeit-istgh-muss-ermitteln/ (zuletzt abgerufen: 03.05.2025)
https://www.sueddeutsche.de/politik/europaeische-union-grenzschutzagentur-frontex-kritik-1.5198099 (zuletzt abgerufen: 03.05.2025)
In Libyen werden zehntausende Geflüchtete in illegalen Gefangenenlagern festgehalten. Das Geschäft mit Entführungen und Lösegelderpressungen blüht, Geflüchtete werden in großer Zahl gefoltert, versklavt, vergewaltigt, verkauft und ermordet. Über die Zustände in Libyen wurde inzwischen vielfach berichtet. Seit einiger Zeit lässt die EU besonders schutzbedürftige Menschen nach Niger evakuieren – in eines der ärmsten Länder der Welt. Das Versprechen, einige zehntausend der Geflüchteten nach Europa zu bringen, wurde bislang nicht eingelöst (Pro Asyl: Tod an Europas Außengrenzen). Länder, die Migration nach Europa bekämpfen, werden mit wirtschaftlichen und politischen Vorteilen belohnt. Die sogenannte libysche Küstenwache, die auch in Verbindung mit Milizen steht, wird mit EU-Geldern finanziell unterstützt, mit Ausrüstung ausgestattet, und ausgebildet - bisher mit insgesamt ca. 60 Millionen Euro. Dabei ist die sogenannte libysche Küstenwache selbst in Menschenhandel verwickelt.
Die EU-Grenzschutzagentur Frontex liefert der sogenannten libyschen Küstenwache außerdem Geoinformationen, um Boote auf dem Mittelmeer zu orten - wohlwissend, dass die sogenannte Küstenwache Geflüchtete mit brutalen Mitteln auf dem Mittelmeer abfängt und illegale Pushbacks ausführt, d.h. die Menschen zurück nach Libyen schleppt. Dies widerspricht dem Non-Refoulement-Prinzip, das besagt, dass Geflüchtete nicht in Länder zurückgewiesen werden dürfen, in denen ihnen Menschenrechtsverletzungen drohen (s. EU- Menschenrechtskonvention, Genfer-Flüchtlingskonvention). Durch ihre Kooperation mit der sogenannten libyschen Küstenwache tragen die EU und ihre Mitgliedsstaaten an den Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen in den libyschen Foltergefängnissen eine Mitverantwortung.
2021 hat sich als Reaktion auf eine rechtswidrige und gewaltsamme Razzia von libyschen Behörden, bei der tausende geflüchtete Menschen in Gefangenenlager gebracht wurden, die Gruppe "Refugees in Libya" gegründet, eine migrantische Selbstorganisation von Geflüchteten aus Libyen, die immer wieder Forderungen an die EU und an libysche Behörden stellen, um den anhaltenden Menschenrechtsverletzungen in Libyen entgegenzuwirken. Unter anderem betreibt die Organisation "Refugees in Libya" eine kostenlose, mehrsprachige Unterstützungshotline für Geflüchtete über WhatsApp. Sie bietet Unterstützung in Notfällen wie Selbstmorddrohungen, schwerem Freiheitsentzug, Menschenrechtsverletzungen in der Wüste, Wohnungsproblemen, Nahrungsmittelknappheit, Bedarf an medizinischer Hilfe oder Koordination bei Milizangriffen. Über die Website refugeesinlibya.org und den Instagram-Kanal refugeesinlybia erfahrt ihr mehr über deren Arbeit.
Weiterführende Quellen:
https://www.zeit.de/politik/ausland/2018-04/libyen-gefaengnisse-un-bericht-folter-misshandlung?
https://taz.de/Aufklaerungsflugzeuge-von-EU-Grenzschutzagentur/!5692484/
https://www.seebruecke.org/aktuelles/europas-abschottungsstrategie-die-libysche-zone
https://www.proasyl.de/news/der-menschenverachtende-deal-der-eu-mit-libyen/
(Text auf Basis von Seebrücke Freiburg, Seebrücke Heidelberg, Seebrücke Kassel, Seebrücke Mannheim)
Abschottung statt Menschenrechte – Der neue Koalitionsvertrag als Rückschritt
Der neue Koalitionsvertrag markiert einen deutlichen Rückschritt in der Asyl- und Migrationspolitik. Statt den Schutz von Menschenrechten zu stärken, setzt die Regierung auf Abschottung, Abschreckung und die Entwertung grundlegender Rechte von Schutzsuchenden.
Weniger legale Fluchtwege
Bundesaufnahmeprogramme sollen eingeschränkt, der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte ausgesetzt werden. Besonders Frauen und Kinder trifft diese Politik hart – sie verlieren legale, sichere Wege nach Deutschland.
Mehr Abschiebungen – trotz Gefahr
Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien sollen wieder möglich werden, zunächst für Straftäter und sogenannte Gefährder. Das widerspricht dem Völkerrecht, das Schutz vor Rückführung in Folter und Verfolgung garantiert.
Zurückweisungen und „sichere Herkunftsstaaten“
Geplant sind Zurückweisungen an der Grenze selbst bei Asylgesuchen – ein klarer Verstoß gegen EU-Recht. Zudem sollen weitere Staaten pauschal als „sicher“ eingestuft werden, obwohl dort Menschenrechtsverletzungen dokumentiert sind.
Rechtsstaatliche Prinzipien unter Druck
Schon eine einmonatige Haftstrafe soll für eine Ausweisung reichen – auch bei Jugendlichen. Gleichzeitig soll das Recht auf Rechtsbeistand in Abschiebungshaft gestrichen werden, obwohl viele dieser Inhaftierungen rechtswidrig sind.
Bezahlkarte: Kontrolle statt Teilhabe
Mit der Bezahlkarte wird Schutzsuchenden finanzielle Selbstbestimmung genommen. Sie fördert Stigmatisierung und erschwert Alltagsleben und Integration.
Der Vertrag setzt auf Abschreckung statt Schutz. Er gefährdet Menschenrechte, missachtet internationale Verpflichtungen und vertieft gesellschaftliche Spaltung. Eine Politik der Ausgrenzung darf keine Zukunft haben – Menschenrechte gelten für alle.
Quelle:
Abschiebungen vom Flughafen Frankfurt: Gewalt im Namen der Abschottung
Der Frankfurter Flughafen ist nicht nur ein internationales Drehkreuz, sondern auch ein zentraler Schauplatz deutscher und europäischer Abschiebepolitik. 2021 wurden von hier aus 3.371 von 11.982 Menschen abgeschoben – mehr als von jedem anderen Flughafen in Deutschland. Hinter jeder dieser Abschiebungen steht ein Mensch, oft mit traumatisierenden Fluchterfahrungen, der gegen seinen Willen in ein unsicheres oder gar lebensgefährliches Umfeld zurückgebracht wird.
Bei einer Abschiebung handelt es sich um eine Zwangsmaßnahme, die durchgeführt wird, wenn ein Asylantrag abgelehnt wurde und die betroffene Person „ausreisepflichtig“ geworden ist. Abschiebeflüge werden als Einzel-oder Sammelabschiebungen von der Bundespolizei durchgeführt.
Bei diesen Abschiebeflügen werden regelmäßig schwere Missstände dokumentiert wie: Familientrennungen, fehlende Medikamente, mangelnde Übersetzung, Gewaltanwendung durch Einsatzkräfte und sogar Kindeswohlgefährdung sind keine Einzelfälle. Besonders Kinder und Jugendliche leiden unter den psychischen und physischen Belastungen, die mit einer Abschiebung einhergehen. Viele erleben Retraumatisierung und Perspektivlosigkeit.
Für beteiligte Airlines wie die Lufthansa sind diese Flüge ein lukratives Geschäft. Während Betroffene entrechtet und öffentlich unsichtbar gemacht werden – zunehmend durch Charterflüge unter Ausschluss der Öffentlichkeit – profitiert die Flugbranche von staatlichen Aufträgen. Kritik und Protest gegen diese Praxis haben eine lange Geschichte und reichen zurück bis zur Kampagne „Deportation Class“, die die Rolle der Lufthansa öffentlich anprangerte.
Doch trotz staatlicher Verschleierungstaktiken und zunehmender Geheimhaltung – der Widerstand gegen die unmenschliche Abschiebepraxis wächst weiter. Denn kein Mensch ist illegal. Bleiberecht für alle – jetzt!
Quellen:
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1165437.asylpolitik-airlines-verdienen-an-abschiebungen.html
https://www.diakonie-frankfurt-offenbach.de/wp-content/uploads/2022/11/Taetigkeitsbericht-2021.pdf
http://www.noborder.org/archive/www.deportation-class.com/lh/
(Text teils auf Basis der Seebrücke Frankfurt und Darmstadt)
Isolation und Kriminalisierung Geflüchteter.
Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die deshalb "ausreisepflichtig" sind, können abgeschoben werden, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist selbst ausreisen. Die Bundesländer sind für den Vollzug dieser Abschiebungen zuständig. Menschen die nicht freiwillig ausreisen müssen in ständiger Angst leben, abgeschoben zu werden. Die Festnahme geschieht z.B. häufig auf der Ausländerbehörde, wenn die Betroffenen ihre Duldung verlängern möchten, aber auch zu Hause meist in den frühen Morgenstunden unter Zwang.
Die Betroffenen werden dann entweder direkt zum Flughafen gebracht oder in einem Abschiebegefängnis inhaftiert. Grundlage der Abschiebehaft ist § 62 Aufenthaltsgesetz. Die Abschiebehaft muss von einem Gericht angeordnet werden, längstens für einen Zeitraum von 6 Monaten. Sie kann aber um weitere 12 Monate verlängert werden. Im Abschiebegefängnis werden nicht - wie häufig angenommen - nur Menschen festgehalten, die eine Straftat begangen haben. Denn dort können alle Menschen inhaftiert werden, die ausreisepflichtig sind und bei denen eine "Fluchtgefahr" besteht. Auch Familien mit minderjährigen Kindern können von Abschiebehaft betroffen sein. Abschiebehaft stellt eine freiheitsentziehende Maßnahme und einen schweren Eingriff in die Grundrechte dar. Angewandt wird sie gegen ausreisepflichtige Ausländer, mit der Begründung, ein Untertauchen verhindern zu wollen.
2023 wurden aus Deutschland über 13.000 Personen abgeschoben, viele davon aus Bayern, denn in Bayern herrscht schon lange eine rigorose Abschiebepolitik. Derzeit gibt es in Bayern vier Abschiebegefängnisse, in Erding, Eichstätt, Hof und am Münchner Flughafen. Ein weiteres Gefängnis mit 100 Haftplätzen wird derzeit in Passau gebaut und soll 2027 eröffnet werden.
Dabei existiert in Bayern derzeit kein eigenständiges Abschiebehaftvollzugsgesetz. Stattdessen wird der Vollzug der Abschiebehaft auf Grundlage des allgemeinen Strafvollzugsrechts geregelt, insbesondere durch das Bayerische Strafvollzugsgesetz (BayStVollzG). Diese Praxis verstößt jedoch gegen eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshof, der entschieden hat, dass Abschiebehaft nicht in Gefängnissen oder in Einrichtungen, die Gefängnissen ähneln, vollzogen werden darf, da sie nicht der Bestrafung dient. Ausländer*innen für ein nicht begangenes “Verbrechen” – nicht abgeschoben werden zu wollen – vorsorglich zu inhaftieren, ist damit nicht nur höchst fragwürdig sondern im Widerspruch zu rechtlichen Prinzipien!
Das Forum Asyl und der Arbeitskreis Abschiebehaft haben in den letzten Jahren häufig auf die schlechten Bedingungen und auf Menschenrechtsverletzungen hingewiesen. In einem Gespräch mit Pro Asyl äußerte der Anwalt Peter Fahlbusch, dass er zwischen 2001 und 2019 über 1.700 Menschen in Abschiebungshaft vertreten hat, von denen etwa 50% zu Unrecht in Haft waren. Zum Teil werden Menschen inhaftiert, die nicht ausreisepflichtig sind, teilweise besteht kein Haftgrund oder die Menschen sind aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation nicht haftfähig.
Hinter jeder Abschiebung steckt ein Mensch mit einer eigenen Geschichte. Ein Mensch, der durch die Abschiebepolitik systematisch entwürdigt und entrechtet wird.
Abschiebungen sind für die Betroffenen mit großer Angst und Verzweiflung verbunden, oft auch mit Gewalt. Und nicht nur für die betroffenen Menschen, sondern auch für deren Umfeld können die Abschiebungen extrem belastend sein. Wir als Seebrücke Würzburg wollen und können ein menschenverachtendes Konzept wie die Abschiebehaft nicht tolerieren. Ein Konzept, in dem Menschen gefangen gehalten werden, für das vermeintliche Verbrechen, ein Leben in Sicherheit leben zu wollen. Wir kämpfen für eine Gesellschaft, in der alle Menschen das Recht haben zu gehen, zu Kommen, zu Bleiben und sich frei zu bewegen.
Quellen:
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stapeln sich Hunderttausende unbearbeitete Asylanträge. Ein großer Teil der Asylsuchenden verliert deshalb Monate, ja oft Jahre mit bangem Warten auf die Entscheidung. Dabei haben viele Anspruch auf Schutz: Bei den Hauptherkunftsländern wie Syrien oder Irak sind die Anerkennungsquoten sehr hoch. Zugleich wird aber die individuelle und faire Prüfung des Asylantrags – der Kern des Asylrechts – zunehmend durch Hauruck-Verfahren ausgehebelt: Immer mehr Schutzsuchende aus angeblich „sicheren Herkunftsländern“ werden Schnellverfahren unterzogen, in denen sie kaum Chancen haben, ihre Fluchtgründe darzulegen.
Quelle: