26.07.2022 · News:Queer und geflüchtet: Einige Fakten

Queere Geflüchtete erfahren noch immer viel Diskriminierung - Einige Fakten (TW: Diskriminierung, Gewalt) 

Weltweit erfahren queere Menschen Diskriminierung. Einige Beispiele: Homosexualität wird in 69 Staaten strafrechtlich verfolgt. In 11 Ländern droht homosexuellen Menschen die Todesstrafe. Nur 30 Länder weltweit ermöglichen Eheschließungen für gleichgeschlechtliche Paare. Mindestens 42 UN-Mitgliedstaaten schränken die Meinungsfreiheit in Bezug auf sexuelle und Gender-Diversität ein. Häufig wird Gewalt gegen LGBTQIA* nicht strafrechtlich verfolgt. Zum Teil beteiligen sich staatliche Vertreter*innen sogar daran. Diskriminierung führt zu ökonomischer Armut und schlechterem Zugang zu u.a. Gesundheitsleistungen und gesellschaftlicher Mitbestimmung. 

Verfolgung aufgrund sexueller Orientierung und/oder Geschlechtsidenität ist ein Asylgrund. Nach einem Urteil des EuGH 2013 ist eine drohende Freiheitsstrafe ein Grund für Asyl. Anerkannt wird auch, wenn ein Staat keinen ausreichend Schutz vor Verfolgung leistet. Nach § 60 Abs. 5 AufenthG dürfen homosexuelle Menschen nicht in ein Land abgeschoben werden, wo sie nicht als Paar zusammenleben können, weil dies gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt (Dies wird aber nicht als Asylgrund anerkannt). 

Doch queere Geflüchtete stoßen noch immer auf viele Barriere in der Wahrnehmung ihres Rechts auf Asyl: Geflüchtete Menschen wissen oft nicht, dass Verfolgung aufgrund sexueller Orientierung oder Geschlechtsidenität als Fluchtgrund gilt. Geflüchtete berichten zudem von unssensiblen & LGBTQIA*-feindliche Einstellungen bei BAMF-Mitarbeitenden und Übersetzer*innen. LGBTQIA*-Geflüchtete müssen ihre Verfolgung außerdem umständlich nachweisen. Kommen geflüchtete Menschen aus sogenannten "sicheren Herkunftsländern" wird das Verfahren so stark verkürzt, dass keine faire Prüfung der Asylgründe mehr stattfindet und damit queere Menschen in Länder zurückgeschickt werden, in denen ihnen Verfolgung und Diskriminierung droht.

2020 und 2021 wurden mehrere Fälle bekannt, in denen bei Untersuchungen des Auswärtigen Amts, welches auf Auftrag des BAMF hin die Fluchtgründe von LGBTQIA*-Geflüchteten untersuchen sollte zum Outing der Betroffenen in ihrem Herkunftsland kam. Dies gefährdet das Leben von Asylsuchenden und im Herkunftsland lebenden Angehörigen und Partner*innen.
Obwohl das EuGH schon 2013 urteilte, dass queeren Menschen nicht zugemutet werden könne, ihre Sexualität geheimzuhalten (sog. Diskretionsverbot) und das Bundesverfassungsgericht dies 2020 bestätigte, lehnt das BAMF weiterhin Asylgesuche von LGBTQIA*-Geflüchteten ab, wenn sie in ihrem Herkunftsland nach Einschätzung des BAMF ihre sexuelle Orientierung und/oder Geschlechtsidentität vor der Öffentlichkeit verbergen könnten und damit keiner Verfolgung ausgesetzt seien. Auch in den Unterkünften in Erstaufnahmeinrichtungen und Gemeinschaftsunterbringung in Deutschland können sich geflüchtete LGBTQIA*-Menschen oft nicht sicher fühlen. Oft fehlt eine entsprechende Sensibilisierung von Mitarbeitenden, ein entsprechendes Gewaltschutzkonzept und sichere Räume. Dies kann auch den Zugang zu Beratung und psychotherapeutischer Behandlung für Geflüchtete bei z.B. traumatischen Erfahrungen erschweren.


Wenn ihr queere Geflüchtete kennt, die Unterstützung brauchen oder euch ehrenamtlich engagieren möchtet, könnt ihr euch z.B. an folgende Anlaufstellen wenden: