01.08.2024 · News:Sozialgericht entscheidet: Pauschale Bargeldobergrenze von 50€ nicht haltbar. Nein zur Bezahlkarte!

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Das Sozialgericht Hamburg hat in einer Eilentscheidung beschlossen, dass die pauschale Bargeldobergrenze von 50 € bei der Bezahlkarte nicht haltbar ist. Die persönlichen und örtlichen Umstände der Betroffenen müssen berücksichtigt werden. Pro Asyl und die Gesellschaft für Freiheitsrechte hatten zusammen mit einer schutzsuchenden Familie geklagt.

Die Bezahlkarte erschwert den Alltag von Betroffenen. Wochenmärkte, kleinere Lebensmittelläden, Rechtsbeistand oder Sportvereine nehmen die Bezahlkarte nicht an oder haben schlichtweg keine passenden Kartenlesegeräte. Kinder können kein Bargeld mehr für Materialien, Ausflüge oder Essen mit in die Schule nehmen. Auch Überweisungen für Online-Einkäufe – zum Beispiel auf Ebay – sind ausgeschlossen.

Die Bezahlkarte nimmt Menschen mit Fluchtgeschichte die Möglichkeit auf Selbstbestimmung und demokratische Teilhabe. Sie ist entmündigend, repressiv und ausgrenzend. Es ist ein erster Schritt, dass ein Sozialgericht die pauschale Bargeldobergrenze von 50 € kippt. Die Bezahlkarte ist Ausdruck der menschenverachtenden und rassistischen Politik auf dem Rücken geflüchteter Menschen und muss zurück genommen werden!