28.04.2023 · News:Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen! Aktionstage 20.-26.5.

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Vor 30 Jahren, am 26. Mai 1993, wurde im Rahmen des sogenannten „Asylkompromisses“ nicht nur das Grundrecht auf Asyl ausgehöhlt, sondern auch das ausgrenzende "Asylbewerberleistungsgesetz"
(AsylbLG) eingeführt. Der Bundestag reagierte damit auf die eskalierende rechtsextreme und rassistische Gewalt, die in zahlreichen Pogromen und Morden gipfelte. Anstatt die Betroffenen zu unterstützen, näherte sich der deutsche Staat damit den Forderungen der rassistischen Täter und Mörder an.

Das AsylbLG bedeutet eine massive Einschränkung der Grundrechte von geflüchteten Menschen in Deutschland und stellt einen der Grundpfeiler des rassistischen Asylsystems dar. Obwohl das gesetzliche Existenzminimum für Bezieher*innen von Bürgergeld (Hartz IV) bereits niedrig gerechnet wird und nicht für ein menschenwürdiges Leben ausreicht, erhalten Personen im AsylbLG noch weniger als das staatlich festgelegte Existenzminimum. Über die Jahre wurde ein umfassender Sanktionskatalog entwickelt, mit dem weitere Kürzungen der Leistungen möglich sind. Mit dem Gesetz wurden außerdem Dinge wie das Sachleistungsprinzip, verpflichtende „gemeinnützige Arbeit“ für 80 Cent die Stunde und eine stark eingeschränkte Gesundheitsversorgung eingeführt. Auch die Existenz von Sammellagern mit Wohnsitzauflagen und Ausbildungs- und Arbeitsverboten hängt eng mit dem AsylbLG zusammen.

In den letzten 30 Jahren gab es vor allem von den Betroffenen selbst kontinuierlichen Protest gegen die im AsylbLG festgeschriebene soziale Ausgrenzung, Ungleichbehandlung und die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Darauf aufbauend forderten kürzlich 144 Organisationen die Abschaffung des AsylbLG. Auch wir schließen uns an und sagen: 30 Jahre sind genug! Selbstbestimmung und gleiche Rechte statt AsylbLG.