27.12.2023 · News:Änderung des Paragraph 96 AufenthG muss gestoppt werden!
Die Einschleusung in einen anderen Schengen-Staat (§ 96 Abs. 4 AufenthG) bezieht sich bisher nicht auf die uneigennützige Einschleusung nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b AufenthG. Nach dem neuen Entwurf soll jedoch auch die Beihilfe zur unerlaubten Einreise unter Strafe gestellt werden, wenn sie "wiederholt oder zugunsten mehrerer Ausländer“ erfolgt. Auf einen Vorteil für die Hilfeleistenden kommt es dann nicht mehr an.
Aufgrund von starkem Protest wurde der Vorschlag nochmal angepasst und der Zusatz “über den Landweg” zugefügt, um die Kriminalisierung ziviler Seenotrettung zu verhinden. Diese Phrase ändert an der Brisanz des Paragraphen allerdings wenig, sind so trotzdem andere Menschenrechtsverteidiger*innen, humanitäre Organisationen und Geflüchtete selbst weiter betroffen. Diese Änderung ist eine leere Geste und ein weiterer Schritt zur Kriminalisierung von humanitärer Hilfe.
Mit den geplanten Gesetzesänderungen würde sich Deutschland in eine europaweit zu beobachtende repressive Politik einreihen. Die Einschränkung zivilgesellschaftlicher Handlungsspielräume ist ein gefährlicher Trend, der gestoppt werden muss.
Wir fordern die Zurücknahme der Ausweitung des Paragraphen 96 in dem Entwurf und die Aufnahme einer humanitären Klausel, wie sie in Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 2002/90/EG vorgesehen ist, um Sanktionen gegen humanitäre Hilfe auszuschließen. Sollte das nicht passieren, fordern wir die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, diese Änderungen in einem Antrag aufzugreifen und in den Bundestag einzubringen.
Humanitäre Hilfe darf in und von Deutschland nicht kriminalisiert und behindert werden!