24.04.2024 · News:Neue Entscheidung: Zustände in Lagern gegen Menschenrechtskonvention"

null
Am vergangenen Donnerstag urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, dass die Bedingungen auf Chios, Kos und Samos für drei Personen eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung darstellen und deshalb Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzten. Das berichtet Equal Rights Beyond Borders, die zwei der Antragssteller*innen vertreten hat.

Ein Mann lebte monatelang in einem Zelt, konnte sich nicht waschen und die aller grundlegendsten Bedürfnisse nicht allein befriedigen. Eine Frau, die schwere sexuelle Gewalt überlebt hat, wurde mehrere Monate – gemeinsam mit Männern – inhaftiert. Sie wusste nicht, warum sie festgehalten wurde, es fehlte an jeglicher Information, weshalb der Gerichtshof auch eine Verletzung des Rechts auf Information in Gefangenschaft aus Artikel 5 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention feststellte.

Mit den Verschärfungen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wird es nicht weniger, sondern mehr solcher Lager geben. Damit werden Menschenrechtsverletzungen nicht verhindert, sondern bewusst herbeigeführt. Wir fordern Bewegungsfreiheit für alle Menschen und ein Ende der europäischen Abschottungspolitik. Fight Fortress Europe, Menschenrechte sind unverhandelbar!

Inhalt von Instagram

Durch Anzeigen werden Daten an Meta vermittelt.