04.08.2022 · News:Klarer Sieg für die Seenotrettung!

Heute hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt: Hafenstaatkontrollen dürfen nicht willkürlich gegen NGOs genutzt werden, um Schiffe festzusetzen und sie an ihrer lebensrettenden Arbeit zu hindern!

2020 wurden die Sea-Watch 3 und die Sea-Watch 4 monatelang aufgrund willkürlicher Hafenstaatkontrollen festgesetzt. Als vorgeschobener Grund wurde eine Zertifizierung gefordert, die es gar nicht gibt, und es wurde vorgeworfen, es seien zu viele gerettete Menschen an Bord gewesen. Dagegen hat Sea-Watch geklagt.

In einer Mitteilung sagt der EuGH, der Hafenstaat sei nicht befugt, weitere als die vom Flaggenstaat ausgestellten Zeugnisse zu verlangen. Hafenstaatkontrollen dürfen jedoch weiter stattfinden, wenn konkret und detailliert nachgewiesen werden kann, dass belastbare Anhaltspunkte für eine Gefahr für die Gesundheit, die Sicherheit, die Arbeitsbedingungen an Bord oder die Umwelt vorliegen. Dies ist ein klarer Sieg für die zivile Seenotrettung! Schiffe dürfen nicht willkürlich durch Hafenstaatkontrollen blockiert werden!