10.04.2023 · News:Europäischer Gerichtshof verurteilt italienische Regierung

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Vier tunesische Staatsbürger*innen waren bei der Überfahrt nach Europa in Seenot geraten. Sie wurden von einem italienischen Schiff gerettet und zu einem sogenannten Hotspot gebracht. Dort wurden sie zehn Tage lang festgehalten wurden, ohne dass sie über ihre Rechte aufgeklärt wurden. Nun haben die vier Personen geklagt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat geurteilt, dass die Inhaftierung gegen Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Freiheit und Sicherheit) verstößt, und hat die italienische Regierung zu einer Entschädigung verurteilt.

Art. 31 der Genfer Flüchtlingskonvention schreibt vor, dass fliehende Menschen nicht wegen der "unrechtmäßigen Einreise" bestraft werden dürfen. Flucht ist kein Verbrechen! Eine Inhaftierung ist einer der stärksten Eingriffe des Staates in die Rechte eines Menschen. Entsprechend darf eine Inhaftierung nur nach individueller Prüfung und als letztes Mittel eingesetzt werden. Die Praxis zeigt allerdings: Die willkürliche Inhaftierung von schutzsuchenden Menschen ist keine Seltenheit.

Damit muss endlich Schluss sein! Menschenrechte sind unverhandelbar!