05.04.2022 · News:Deutschlands queerfeindliche Asylverfahren

Die Istanbulkonvention soll Gewalt gegen queere Menschen und Frauen bekämpfen und besagt, die Flüchtlingskonvention müsse geschlechtergerecht ausgelegt werden. Einer der unterzeichnenden Staaten ist Deutschland, allerdings sind bisher so gut wie keine der Ansprüche umgesetzt worden. Queere Menschen kommen trotz Gefahr mit cis- und hetero-Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Heime und sind dort verstärkt Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt.

Wenn Personen wegen ihrer Geschlechtsidentität oder sexuellen Orientierung fliehen, müssen sie das im Asylverfahren beweisen. Das bedeutet, sie müssen geoutet sein. Allein dieser Schritt bringt große Gefahren, Ängste und Unsicherheit mit sich. In der Anhörung, bei der die Person ihren Fluchtgrund bekanntmacht, werden intime Fragen gestellt von und vor Menschen, die keine Expertise und geschulte Sensiblisierung in dem Thema haben. Ebenfalls werden keine geschulten Dolmetscher*innen gestellt, sodass auch Übersetzungen in der Regel diskriminierende Sprache verwenden. Dazu kommt, dass vielen migrantisierten Menschen Queerness oft abgesprochen wird, da diese von Äußerlichkeiten abhängig gemacht wird, oder es werden islamfeindliche Vorurteile zum Ausdruck gebracht, z.B. dass sich Queerness mit der Religion ausschließen würde.

Die unsichere Umgebung löst massiven Druck und Retraumatisierungen aus. Asylverfahren in Deutschland werden nicht geschlechtergerecht organisiert, sondern bilden zusätzliche Barrieren. Da Deutschland sich der Istanbulkonvention verpflichtet hat, muss die Bundesregierung nun auch die Umsetzung verwirklichen! Wir sind solidarisch mit allen Menschen auf der Flucht und in Asylverfahren. Wir fordern besonderen Schutz für alle queeren Menschen!